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   BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12   

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https://dejure.org/2014,10491
BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12 (https://dejure.org/2014,10491)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2014 - 3 AZR 83/12 (https://dejure.org/2014,10491)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 (https://dejure.org/2014,10491)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts - Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG

  • openjur.de

    Auslegung einer Versorgungsordnung; Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts; Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts - Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 4 Abs 3 BeamtVG, § 14 BeamtVG, § 50a BeamtVG, § 85 BeamtVG
    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts - Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG

  • IWW

    BetrAVG § 1 (Auslegung) BeamtVG § 4 Abs. 3 BeamtVG § 14 BeamtVG § 50a BeamtVG § 85 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO § 256 Abs. 1 ZPO § 256 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts - Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts

  • rewis.io

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts - Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung; Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts; Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsordnung, die Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht - und die Kindererziehungszeiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beam-tenversorgungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1396
  • NZA-RR 2014, 373
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12
    Eine Versorgung erfolgt nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts und ist deshalb beamtenmäßig, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 421/11 - Rn. 33; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. zu Betriebsvereinbarungen BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN) .
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06

    Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12
    Eine Versorgung erfolgt nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts und ist deshalb beamtenmäßig, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 421/11 - Rn. 33; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 421/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12
    Eine Versorgung erfolgt nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts und ist deshalb beamtenmäßig, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 421/11 - Rn. 33; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12
    Dienstvereinbarungen sind - ebenso wie Betriebsvereinbarungen - wegen ihres normativen Charakters wie Tarifverträge und Gesetze auszulegen (BVerwG 3. Dezember 2001 - 6 P 12/00 - zu II 1 b aa der Gründe) .
  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. zu Betriebsvereinbarungen BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 33; 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 49 mwN) .
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14

    Amtsunabhängige Mindestversorgung; Mindestruhegehalt; Alimentationspflicht;

    Sie gehören nicht zu den beamtenversorgungsrechtlichen Grundprinzipien (vgl. BAG, Urteil vom 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - NZA-RR 2014, 373 Rn. 14 bis 16), sondern sind ein von den beamtenrechtlichen Berechnungsfaktoren unabhängiger und unselbstständiger Bestandteil der Versorgungsbezüge.
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 12 mwN) .

    Es sollen daher nicht sämtliche Bestimmungen des Beamtenversorgungsrechts für den Versorgungszuschuss maßgeblich sein; vielmehr soll sich die Versorgung der unter die DV Nr. 1 fallenden Beschäftigten unter Berücksichtigung der in der DV Nr. 1 getroffenen Vorgaben an den grundlegenden Prinzipien orientieren, nach denen sich die Versorgung der Beamten richtet (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 14) .

    Die Gesamtversorgung soll daher in Abhängigkeit von der zuletzt bezogenen Vergütung und den anrechenbaren Dienstjahren (§ 4 Abs. 3 BeamtVG) festgelegt werden, von der anschließend die nach § 7 DV Nr. 1 anzurechnenden Versorgungsleistungen in Abzug gebracht werden (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 15) .

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13

    Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27 mwN; 15. April 2014 - 3 AZR 83/12 - Rn. 12 mwN) .
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